Änderungen bei der Familienbeihilfe ab 2011
Die allgemeine Altersgrenze für die Familienbeihilfe wird ab 1.7.2011 um 2 Jahre verkürzt und auf das vollendete 24. Lebensjahr herabgesetzt. Bei Studien mit einer gesetzlichen Studiendauer von mindestens 10 Semestern (zB Medizin, Technik) gilt als Altersgrenze das vollendete 25. Lebensjahr, wenn das Studium spätestens mit 19 Jahren begonnen wurde. Diese Ausnahme-regelung gilt auch für Personen, die vor Beginn des Studiums eine freiwillige praktische Hilfstätigkeit bei bestimmten gemeinnützigen Organisationen ausgeübt haben.
Für Mütter, Schwangere, erheblich behinderte Kinder sowie für Personen, die den Präsenz-, Zivil- oder Ausbildungsdienst absolvieren bzw absolviert haben und sich in Berufsausbildung befinden, wird ab 1.7.2011 die Altersgrenze ebenfalls um zwei Jahre auf das vollendete 25. Lebensjahr herabgesetzt.
Die dreimonatige Weiterzahlung der Familienbeihilfe nach Abschluss der Ausbildung wird ab 1.3.2011 nur mehr gewährt, wenn nach Abschluss der Schulausbildung unmittelbar eine Berufs-ausbildung begonnen wird (zB Studium nach der Matura).
Die 13. Familienbeihilfe wird ab 2011 auf 100 € reduziert und nur mehr für 6- bis 15-jährige Kinder ausbezahlt.
Der Mehrkindzuschlag, der einkommensschwachen Familien ab dem 3. Kind zusteht, bleibt erhalten, wird ab 2011 aber von 36,40 € auf 20 € pro Monat und Kind reduziert.
Die Familienbeihilfe für 18- bis 21-jährige Arbeitslose wird ab 1.3.2011 gestrichen.
Die jährliche Zuverdienstgrenze für volljährige Kinder in Berufsaufbildung wird von bisher 9.000 € auf 10.000 € angehoben.