Pendlerpauschale auch bei geringfügiger Beschäftigung
Sind die Voraussetzungen für das Pendlerpauschale grundsätzlich gegeben, steht diese auf Basis der Arbeitstage aliquot zu. (z.B.: 1 Arbeitstag/Woche = 1/5 der Pauschale)
Sind die Voraussetzungen für das Pendlerpauschale grundsätzlich gegeben, steht diese auf Basis der Arbeitstage aliquot zu. (z.B.: 1 Arbeitstag/Woche = 1/5 der Pauschale)