Was ändert sich bei der Vorsteuerpauschalierung bei Pensionspferdehaltung?

2021-01-14T14:30:32+01:0001.07.2020|News|

Umsätze aus Pensionspferdehaltung unterliegen in der Regel dem Normalsteuersatz von 20 %. Die Rechnungen sind also mit 20 % Umsatzsteuer auszustellen. Aus den entsprechenden Aufwendungen, die der Pensionspferdehaltung dienen, kann im Gegenzug Vorsteuer geltend gemacht werden. Diese Aufwendungen müssen aber betrieblich veranlasst sein, es muss auch tatsächlich Vorsteuer enthalten sein und es muss eine ordnungsgemäße [...]