Ziviltechniker ab 2013 in SVA pflichtversichert

Die Ziviltechniker (Architekten und Ingenieurkonsulenten) werden ab dem 1.1.2013 in die Pensionspflichtversicherung nach dem FSVG einbezogen. Der Beitragssatz in der Pensionsversicherung beträgt wie bei den Ärzten künftig 20 % der Beitragsgrundlage. In den Jahren 2013 bis 2015 werden die Ziviltechniker grundsätzlich wie Neuzugänge behandelt. Daher kommt nur eine reduzierte Mindestbeitragsgrundlage iHv € 537,78 monatlich als vorläufige Beitragsgrundlage zum Ansatz. Erst nach Vorliegen der Einkommensteuerbescheide für diese Jahre erfolgt dann eine Nachbemessung. Das Ruhen der Befugnis begründet wie bei allen anderen Freiberuflern eine Ausnahme aus der Pflichtversicherung. Die SVA übernimmt ab 1.1.2013 auch die Vorschreibung und Weiterleitung der Beiträge zur Selbständigenvorsorge für Ziviltechniker.