Wie in unserer News-Ausgabe vom Oktober 2020 berichtet, sollen die Kündigungsfristen von Arbeitern und freien Dienstnehmern an jene der Angestellten angeglichen werden. Das Datum des Inkrafttretens dieser Gesetzesänderung wurde ursprünglich mit 1. Jänner 2021 festgelegt und beschlossen.

Aufgrund der COVID-19-Krisensituation liegt zum Tag der Drucklegung dieser Steuernews dem Parlament allerdings nun ein Antrag vor, welcher das Wirksamwerden dieser bereits getroffenen gesetzlichen Maßnahme verschieben soll. Die Gesetzesänderung soll erst mit 1. Juli 2021 in Kraft treten und auf Kündigungen Anwendung finden, die nach dem 30. Juni 2021 ausgesprochen werden.

Der entsprechende Beschluss im Parlament und die Gesetzeswerdung waren bei Drucklegung noch abzuwarten. Auf unserer Kanzleihomepage finden Sie aktuelle Informationen zu diesem Thema.

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Stand: 11. November 2020