wenn das Jahreseinkommen des Pensionisten maximal 13.100 € betragen hat und der Ehepartner, mit dem der Pensionist mehr als sechs Monate im Jahr verheiratet war, nicht mehr als 2.200 € pa verdient hat. Diese Grenze von 13.100 € wird nunmehr ab 2012 auf 19.930 € erhöht.

Aus den gleichen Gründen verdoppelt sich ab 2012 der persönliche Sonderausgaben-Höchstbetrag (von 2.920 € auf 5.840 €) für Alleinverdiener ohne Kinder (hier darf der Ehepartner aber bis zu 6.000 Euro im Jahr verdienen).

Außergewöhnliche Belastung bei Behinderung