Mit dem Investitionsfreibetrag (IFB) kann mittels bestimmter getätigter Investitionen die betrieblich Steuerlast gesenkt werden. Der Investitionsfreibetrag kann zusätzlich zur Abschreibung als Betriebsausgabe geltend gemacht werden.

Bisher war es möglich unter bestimmten Voraussetzungen einen IFB in Höhe von 10 % bzw. 15 % (Öko-Investitionsfreibetrag) der getätigten Anschaffungs- oder Herstellungskosten des abnutzbaren Anlagevermögens als Betriebsausgabe geltend zu machen.

Die Bundesregierung hat nun Anfang September angekündigt den Investitionsfreibetrag auf 20% bzw. 22% im Zeitraum 01.11.2025 bis 31.12.2026 zu erhöhen. Die notwendigen Voraussetzungen sind zu beachten.

Möchte man den höheren IFB nutzen, so kann ein Zuwarten bis zum Inkrafttreten dieser Regelung steuerlich Vorteile bringen. Die Gesetzwerdung dieser Änderung bleibt aber noch abzuwarten.

Stand: September 2025