Regelbedarfssätze sind unter bestimmten Voraussetzungen für den Unterhaltsabsetzbetrag relevant.

Ein Unterhaltsabsetzbetrag kann unter bestimmten Voraussetzungen zur steuerlichen Entlastung geltend gemacht werden, wenn der gesetzliche Unterhalt geleistet wird, und

  • das Kind sich in einem Staat der EU, des EWR-Staates oder der Schweiz aufhält,
  • das Kind nicht dem Haushalt des Steuerpflichtigen angehört und
  • Für das Kind wird keine Familienbeihilfe bezogen.

Wenn keine vertragliche, gerichtliche oder behördliche Festsetzung der Unterhaltsleistung erfolgt, wird der Unterhaltsabsetzbetrag nur dann zuerkannt, wenn die vereinbarte Unterhaltsverpflichtung in vollem Umfang nachgekommen wurde und die Regelbedarfssätze nicht unterschritten wurden.

Die Regelbedarfssätze werden jedes Jahr neu festgelegt. Für steuerliche Belange gelten für das Kalenderjahr 2025 folgende Sätze:

Altersgruppe
0-5 Jahre € 350,00
6-9 Jahre € 440,00
10-14 Jahre € 540,00
15-19 Jahre € 670,00
20 Jahre oder älter € 770,00

 

Stand: Mai 2025