Kein Hälftesteuersatz bei geplanter Wiederaufnahme einer Erwerbstätigkeit
Hälftesteuersatz nur bei Einstellung der betrieblichen Erwerbstätigkeit Wird ein Betrieb veräußert oder aufgegeben, so kann dies abhängig von der Konstellation zu einer massiven steuerlichen Belastung für den ehemaligen Betriebsinhaber führen. Um diese Steuerlast abzufedern, sieht das Einkommensteuergesetz diesbezüglich nachfolgende Begünstigungen vor: Freibetrag in Höhe von € 7.300,00 Gleichmäßige Verteilung des Veräußerungs- bzw. Aufgabegewinns auf 3 [...]
