Aktuelles zum Zuwendungsfruchtgenuss

2026-07-14T10:37:01+02:0014.07.2026|News|

Aktuelle Entscheidung zum Zuwendungsfruchtgenuss Beim Zuwendungsfruchtgenuss wendet der Eigentümer einer Immobilie einer anderen Person (dem Fruchtnießer) das Nutzungsrecht an der Immobilie und damit einhergehende Mieteinnahmen zu, ohne das Eigentum an der Immobilie selbst abzutreten. Die Mieteinnahmen werden steuerlich nur dann dem Fruchtnießer (Empfänger), anstelle des Eigentümers, zugerechnet, wenn strenge Kriterien erfüllt sind: Einflussnahme auf die [...]