Gesonderter Ausweis der Instandhaltungsrücklage spart Immobilienertragsteuer
Wann ist eine mitübertragene Instandhaltungsrücklage nicht Teil des Kaufpreises? Eigentümerinnen und Eigentümer von Wohnungen (Wohnungseigentum iSd. WEG) haben für künftig auftretende Erhaltungs- und Reparaturaufwendungen Vorsorge zu leisten und hierfür Rücklagen zu bilden, welche als Instandhaltungsrücklagen bezeichnet werden. Wird eine Wohneinheit veräußert, so stellt sich die Frage, wie mit einer gebildeten Instandhaltungsrücklage umzugehen ist und ob [...]