Erweiterte Ausnahmen beim Kfz-Sachbezug seit 1. Jänner 2026
Besteht für die Arbeitnehmerin bzw. den Arbeitnehmer die Möglichkeit, ein arbeitgebereigenes Kraftfahrzeug für nicht beruflich veranlasste Fahrten einschließlich Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte zu benützen, so ist hierfür ein Sachbezug anzusetzen. Erweiterung der Ausnahmen vom Sachbezug Ein Sachbezugswert für die Fahrten Wohnung - Arbeitsstätte ist nicht anzusetzen, wenn es sich um Spezialfahrzeuge handelt, die aufgrund [...]

