Kryptowährungen im Fokus der Finanzverwaltung
Seit 1.3.2022 unterliegen Einkünfte aus Geschäften mit Kryptowährungen wie Bitcoin, Ethereum oder Solana – so wie alle anderen Einkünfte aus Kapitalvermögen auch – dem besonderen Steuersatz von 27,5%. Um die Abfuhr der Steuer zu gewährleisten, sind Krypto-Plattformen bzw. -börsen im Inland verpflichtet, die 27,5%ige Steuer auf Kryptoeinkünfte in Form der Kapitalertragsteuer (KESt) einzubehalten und für [...]

