Jährliches Update von wichtigen Werten im ASVG

Das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz (ASVG) regelt die Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung aller unselbstständig beschäftigten Personen in Österreich.

Die Geringfügigkeitsgrenze und die Höchstbeitragsgrundlage werden jedes Jahr mit der aktuell gültigen Aufwertungszahl neu errechnet. Sie beträgt für das Jahr 2023: 1,031.   

Geringfügigkeitsgrenze monatlich € 500,91
Grenzwert für pauschalierte Dienstgeberabgabe € 751,37
Höchstbeitragsgrundlage
täglich € 195,00
monatlich € 5.850,00
jährlich für Sonderzahlungen € 11.700,00
Höchstbeitragsgrundlage monatlich

für freie Dienstnehmer ohne Sonderzahlung

€ 6.825,00

 

Die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt bleibt abzuwarten.

Stand: 30.09.2022