Das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz (ASVG) regelt die Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung aller unselbstständig beschäftigten Personen in Österreich.

Die Geringfügigkeitsgrenze und die Höchstbeitragsgrundlage werden jedes Jahr mit der aktuell gültigen Aufwertungszahl neu errechnet. Sie beträgt für das Jahr 2024: 1,035.Die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt bleibt abzuwarten.

Geringfügigkeitsgrenze monatlich € 518,44 
Grenzwert für pauschalierte Dienstgeberabgabe € 777,66 
Höchstbeitragsgrundlage
täglich € 202,00
monatlich € 6.060,00
jährlich für Sonderzahlungen € 12.120,00

Höchstbeitragsgrundlage monatlich für freie Dienstnehmer ohne Sonderzahlung

€ 7.070,00

 

Die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt bleibt abzuwarten.

Stand: Oktober 2023