Kürzlich hat die Österreichische Gesundheitskasse die voraussichtlichen Sozialversicherungswerte für das Jahr 2026 veröffentlicht. Die Aufwertungszahl für das Jahr 2026 beträgt 1,073, woraus nachfolgende Werte für das Jahr 2026 resultieren:

Geringfügigkeitsgrenze und Höchstbeitragsgrundlage

Geringfügigkeitsgrenze monatlich € 551,10
Grenzwert für die Dienstgeberabgabe € 826,65
Höchstbeitragsgrundlage monatlich € 6.930,00
Höchstbeitragsgrundlage täglich € 231,00
Höchstbeitragsgrundlage jährlich für Sonderzahlungen € 13.860,00
Höchstbeitragsgrundlage monatlich für freie Dienstnehmer ohne Sonderzahlungen € 8.085,00

 

Grenzbeträge zum Arbeitslosenversicherungsbeitrag

Die Grenzbeträge zum Dienstnehmeranteil am Arbeitslosenversicherungsbeitrag bei geringem Einkommen betragen ab 1.1.2026:

bis € 2.225,00 0 %
über € 2.225,00 bis € 2.427,00 1 %
über € 2.427,00 bis € 2.630,00 2 %
über € 2.630,00 2,95 %

 

Ebenso angepasst werden die Grenzbeträge zum Lehrlingsanteil am Arbeitslosenversicherungsbeitrag bei geringem Einkommen:

bis € 2.225,00 0 %
über € 2.225,00 bis € 2.427,00 1 %
über € 2.427,00 1,15 %

 

Monatliche Beitragsgrundlage

für Versicherte, die kein Entgelt oder keine Bezüge erhalten

€ 1.113,60

(täglich €37,12)

für Zivildiener

€ 1.566,00

(täglich € 52,20)

 

Sonstige Werte

Unfallversicherungsbeitrag für Zivildiener monatlich € 7,35

 

Die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt bleibt abzuwarten.

Stand: November 2025