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Sonstiges2017-11-27T11:29:44+01:00

Verwendung von Kfz mit ausländischem Kennzeichen in Österreich

26.09.2013|Sonstiges|

Erst jüngst wurden im Rahmen einer Schwerpunktaktion der Finanzverwaltung in Österreich verwendete Kfz mit ausländischem Kennzeichen dahingehend kontrolliert, ob sie aus kraftfahrrechtlicher Sicht im Inland zugelassen werden müssten und daher ua auch die Pflicht zur Entrichtung der Normverbrauchsabgabe (NoVA) besteht.

Grundsätzlich unterliegt der NoVA die Lieferung und der innergemeinschaftliche Erwerb von Fahrzeugen, die bisher nicht zum Verkehr im Inland zugelassen waren. Der NoVA unterliegt weiters auch die erstmalige Zulassung eines Kfz zum Verkehr im Inland (sofern nicht bereits Steuerpflicht aufgrund des Tatbestands der Lieferung oder des innergemeinschaftlichen Erwerbs eingetreten ist) sowie auch die Verwendung eines Kfz im Inland, wenn es nach dem Kraftfahrgesetz (KFG) im Inland zuzulassen wäre. Durch diesen „Auffangtatbestand“ werden auch jene Kfz in die NoVA-Pflicht einbezogen, die im Inland verwendet, aber zur Vermeidung der NoVA-Pflicht im Ausland zugelassen werden. Unter welchen Voraussetzungen ein Fahrzeug mit ausländischem Kennzeichen im Inland zugelassen werden muss, bestimmt sich nach dem dauernden Standort des Fahrzeuges iSd KFG.

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