Spenden als Sonderausgaben
Spenden an begünstigten Spendenempfänger (mildtätige Organisationen, Entwicklungs-zusammenarbeit, Organisationen, die sich dem Umwelt-, Natur- und Artenschutz widmen, sowie Tierheime und freiwillige Feuerwehren) bis zu 10 % des Vorjahresgewinns bzw. -einkommens.
Die Höchstgrenze für die steuerliche Absetzbarkeit wurde ab der Veranlagung für 2013 neu geregelt. Die Spenden an alle begünstigten Spendenempfänger sind einheitlich nur mehr innerhalb folgender Grenzen absetzbar:
l Als Betriebsausgaben können Spenden bis zu 10 % des Gewinns des unmittelbar vorangegangenen Wirtschaftsjahres abgezogen werden.
l Als Sonderausgaben absetzbare private Spenden sind mit 10 % des Vorjahreseinkommens begrenzt, wobei schon abgezogene betriebliche Spenden auf diese Grenze angerechnet werden.
TIPP: Bei Unternehmen werden auch Sachspenden anerkannt, bei Privaten hingegen nur Geldspenden.
Achtung: Ab dem Jahr 2013 wird die 10%ige Deckelung der begünstigten Spenden vom Gesamtbetrag der Einkünfte des laufenden Jahres berechnet werden.