13%iger Gewinnfreibetrag für alle betrieblichen Einkunftsarten
Mit 1.1.2010 ist der letzte Teil der Steuerreform 2009 in Kraft getreten. Für einkommen-steuerpflichtige Unternehmer wurde mit Wirksamkeit ab 2010 der bisherige Freibetrag für investierte Gewinne von 10% auf 13% erhöht und in Gewinnfreibetrag umbenannt (§ 10 EStG). Der neue Gewinnfreibetrag gilt für alle betrieblichen Einkunfts- und Gewinnermittlungsarten (also auch für Bilanzierer). Der Höchstbetrag von € 100.000 pro Veranlagungsjahr und Steuerpflichtigen bleibt unverändert, der begünstigungsfähige Maximalgewinn beträgt daher € 769.230 (13% von € 769.230 = € 100.000).
