Bei Autos mit hohem CO2-Ausstoß ist die NoVA
meist deutlich höher als früher.

Formel für die Berechnung

(CO2-Wert in g/km – 90 g)/5 = Steuersatz in % (maximal jedoch 32 %)

Das ergibt

  • 0 % bei einem CO2-Ausstoß von 90 g/km
  • 32 % Höchstsatz bei Fahrzeugen mit einem CO2-Ausstoß von 250
    g/km

Ist der Kohlendioxid-Ausstoß höher als 250 g/km, erhöht sich die Steuer
noch um € 20,00 je g/km für den CO2-Ausstoß, der über den 250 g/km
liegt.

Von der Steuer werden noch abgezogen

  • € 350,00 bei Dieselfahrzeugen
  • € 450,00 bei anderen Fahrzeugen

Dies gilt vom 1.3.2014 bis 31.12.2014, wenn kein Bonus für
Alternativantriebe gewährt wird. In den kommenden Jahren wird dieser Abzug
verringert.

Tipp: Bei umweltfreundlichen Antriebsmotoren wird
ein Bonus von € 600,00 gewährt. Dazu gehören z.B. Hybridantriebe (bis Ende
2015). Eine Steuergutschrift ist allerdings nicht möglich.

Neu: Der Autohändler bekommt beim Verkauf von
tageszugelassenen Autos 16,67 % der abgeführten NoVA wieder
rückvergütet.

Neues bei einem ausländischen Kfz

Bringt eine Person (mit Sitz im Inland) ein Kfz nach Österreich, darf
sie damit ein Monat in Österreich ohne Zulassung fahren. Im November 2013
hatte der Verwaltungsgerichtshof in einer Entscheidung festgestellt, dass
die Frist bei jedem Grenzübertritt wieder neu beginnt.

Nun hat die Regierung darauf reagiert. Im Nationalrat wurde nun eine
Klarstellung beschlossen, dass die Frist nicht unterbrochen wird, wenn das
Kfz ins Ausland gebracht wird.

Mit der Zulassung entstehen die NoVA und die
Kraftfahrzeugsteuerpflicht.

Stand: 07. April 2014