Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten BMF-Erlass mit Klarstellungen
Seit 1.1.2009 können vom Steuerpflichtigen getragene Kosten für Kinderbetreuung bis zur Vollendung des 10. Lebensjahres ohne Selbstbehalt bis maximal 2.300 € pro Kind und Jahr als außergewöhnliche Belastung steuerlich geltend gemacht werden.
Die Kosten für die Kinderbetreuung können folgende Personen absetzen:
